Datenschutz ist ein umfassendes Thema für Ihr Unternehmen, insbesondere wenn Sie viele Daten oder Gesundheitsdaten verarbeiten. Das Datenschutzgesetz und die DSGVO (25. Mai 2018) schreiben vor, dass diese Daten zu schützen sind, ansonsten drohen Bußgelder.
Viele Unternehmen sind dazu verpflichtet einen externen Datenschutz-Beauftragten zu benennen. Aber auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sein sollten, macht eine sogenannte freiwillige Benennung durchaus Sinn.
Ihr Datenschutz-Beauftragter steht Ihnen bei allen Datenschutz-Fragen zur Seite und kontrolliert in regelmäßigen Abständen das Datenschutz-Niveau Ihres Unternehmens. Er hilft Ihnen dabei die Vorgaben der DSGVO angemessen umzusetzen und das Datenschutz-Niveau weiter in Stand zu halten.
Zusätzlich ist der Datenschutz-Beauftragte der kompetente Ansprechpartner für die Datenschutzaufsichtsbehörde, unterstützt bei der Schulung der Mitarbeiter und berücksichtigt den Datenschutz bei der Implementierung neuer Projekte.
Für die wenigsten Unternehmen ist die Fachkompetenz im Bereich Datenschutz intern vorhanden, weshalb eine externe Beauftragung durchaus Sinn macht. Unser Team von Juristen, zertifizierten Datenschutz-Beauftragten und IT-Experten steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.